Nach mehr als drei Jahrzehnten Erfahrung als Rechtsanwältin habe ich meine Kanzlei 2023 von der Münchner Innenstadt in das STOCKWERK® – ein innovatives Bürokonzept – in Gröbenzell verlegt. Hier arbeite ich und empfange meine Mandanten in einem modernen Umfeld im klimaneutralen Bürogebäude mit barrierefreiem Zugang und Parkplätzen vor der Tür, umgeben von Kultur und als Highlight ausgestattet mit einer ganz besonderen Orgel (www.Stockwerk.de). Ein Ambiente, das Raum gibt, Ihre Anliegen erfolgreich zu bearbeiten, und zugleich effektive und angenehme Besprechungen mit Ihnen ermöglicht.
KANZLEI
LEISTUNGEN
Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist stets, eine passende Lösung für Ihr individuelles Rechtsproblem zu finden. Das kann im einen Fall die Prozessvermeidung, im anderen die konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit allen zu Gebote stehenden Mitteln sein.
Sprechen Sie mich gerne an, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Rechtsproblem in meinen Tätigkeitsbereich fällt. Das lässt sich klären und unter Umständen kann auch eine Zusammenarbeit mit kompetenten Kolleginnen und Kollegen aus meinem Netzwerk in Betracht kommen.
RECHTSGEBIETE
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Nachlassabwicklung für Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen. Gerne übernehme ich die Abwicklung des Nachlasses bei größtmöglicher zeitlicher Entlastung für Sie (wenn der Erbfall bereits eingetreten ist) oder für Ihre Erben (wenn Sie als künftiger Erblasser dies so regeln wollen).
Aufgaben im Rahmen der Nachlassabwicklung sind beispielsweise die Kommunikation mit dem Nachlassgericht, mit Vermietern, Sachverständigen, Banken, Versicherungen, Maklern und Steuerberatern bis hin zur Aufteilung des Nachlasses und Auskehrung des Nachlassguthabens an den/die Erben.
Umfang und Dauer einer Nachlassabwicklung werden von Erben häufig unterschätzt. Gleiches gilt für zielgerichtete Absprachen der Erben untereinander. Gerade, wenn mehrere Erben vorhanden sind, diese an unterschiedlichen Orten, unter Umständen weit vom Wohnsitz des Erblassers entfernt, oder im Ausland leben, beruflich und/oder familiär stark eingebunden sind, hat sich in der Praxis vielfach gezeigt, dass es – auch im Hinblick auf den Familienfrieden – im Ergebnis deutlich effektiver sein kann, von Anfang an eine neutrale Person mit der Abwicklung des Nachlasses zu betrauen.